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1.7.3.4 Das Kausaladverb

 
Kausaladverbien dienen zur Bezeichnung des Grundes (kausales Verhältnis), der Bedingung (konditionales Verhältnis), der Einräumung (konzessives Verhältnis), der Folge (konsekutives Verhältnis) und des Zwecks (finales Verhältnis).

1.7.3.4.a Bezeichnung des Grundes

Folgende Adverbien dienen zur Angabe des Grundes oder der Ursache (Bezeichnung eines kausalen Verhältnisses):

1.7.3.4.b Bezeichnung der Bedingung

Nachfolgende Adverbien bezeichnen eine Bedingung (Bezeichnung eines konditionalen Verhältnisses):

1.7.3.4.c Bezeichnung der Einräumung

Adverbien wie die folgenden dienen zur Angabe einer Einräumung (Bezeichnung eines konzessiven Verhältnisses):

1.7.3.4.d Bezeichnung des Zwecks

Folgende Adverbien bezeichnen den Zwecks (Bezeichnung eines finalen Verhältnisses):
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LEOs deutsche Grammatik