Advertising - LEO ohne Werbung? LEO Pur
LEO

It looks like you’re using an ad blocker.

Would you like to support LEO?

Disable your ad blocker for LEO or make a donation.

Navigation

3.2.6 Die Adverbialbestimmung

 
Eine Adverbialbestimmung ist eine Ergänzung, die die im Satz ausgedrückte Handlung oder den im Satz ausgedrückten Zustand näher bestimmt. Die deutsche Bezeichnung für Adverbialbestimmung ist Umstandsbestimmung. Andere Bezeichnungen sind das Adverbial (Plural: die Adverbiale) und das Adverbiale (Plural: die Adverbialien).
Adverbialbestimmungen können sowohl nach ihrer Form als auch nach ihrer Bedeutung eingeteilt werden:
3.2.6.1 Die Bedeutung der Adverbialbestimmung
3.2.6.2 Die Form der Adverbialbestimmung

3.2.6.a Freie, obligatorische, fakultative Adverbialbestimmungen

 
Adverbialbestimmungen können freie Angaben oder obligatorische Ergänzungen sein. Ob eine Adverbialbestimmung frei oder obligatorisch ist, hängt vom Prädikat und der von ihm bestimmten Satzstruktur ab. Gewisse Satzstrukturen verlangen immer eine Adverbialbestimmung (= obligatorische Ergänzung), während andere Adverbialbestimmungen weggelassen werden können (= freie Angabe).
 
Eine Zwischenposition nehmen gewisse Ergänzungen ein, die zwar weggelassen werden können, die aber sehr stark mit der Bedeutung und der Valenzstruktur des Verbs verbunden sind. Zu diesen fakultativen Ergänzungen gehören u. a. Ortsangaben bei Verben wie stehen, liegen, sitzen sowie allgemein die Richtungsangaben.
Freie Adverbialbestimmungen: freie Angaben
Er ist heute Morgen angekommen.
Sie arbeiten in München / viel.
Er polierte das Glas mit einem Tuch.
Gebundene Adverbialbestimmungen: obligatorische Ergänzungen
Die Sitzung dauerte zwei Stunden.
(NICHT: Die Sitzung dauerte.)
Sie wohnen in München / schön.
(NICHT: Sie wohnen.)
Er schlug mir das Glas aus der Hand.
(NICHT: Er schlug mir das Glas.)
Gebundene Adverbialbestimmungen: fakultative Ergänzungen
Die Vase steht auf dem Tisch.
Sie fuhr nach Dresden.
Er schießt den Ball ins Tor.

3.2.6.b Objekt oder Adverbialbestimmung

 
Wenn ein Nomen oder eine Nomengruppe Objekt ist, kann immer auch das entsprechende Personalpronomen verwendet werden. Ist der Ersatz durch das entsprechende Personalpronomen oder ggf. Pronominaladverb (darauf, damit, darum usw.) nicht möglich, handelt es sich NICHT um ein Objekt, sondern um eine Adverbialbestimmung.
Examples
Objekte:Adverbialbestimmungen:
Er liest ein Buch.
(Auch: Er liest es.)
Er liest den ganzen Tag.
(NICHT: Er liest ihn.)
Wir erinnern uns jenes Tages.
(Auch: Wir erinnern uns dessen.)
Er kam eines Tages hierher.
(NICHT: Er kam dessen hierher.)
Sie wartet auf den Bus / auf ihre Freundin.
(Auch: Sie wartet darauf / auf sie.)
Sie wartet auf dem Bahnhof.
(NICHT: Sie wartet darauf / auf ihm.)
 
Bei der Entscheidung zwischen Präpositionalobjekt und Adverbialbestimmung gilt als Faustregel, dass Präpositionalobjekte nur mit einer Fügung mit einer Präposition (Pronominaladverb wie worauf, womit, wofür usw. oder "Präposition + Pronomen") erfragt werden können. Wenn andere Fragen möglich sind, handelt es sich um eine Adverbialbestimmung.
Examples
Präpositionalobjekte:Adverbialbestimmungen:
Sie wartet auf den Bus / auf ihre Freundin.
=> Worauf / auf wen wartet sie?
(NICHT: Wo wartet sie?)
Sie wartet auf dem Bahnhof.
=> Wo wartet sie?
Ich vergleiche die Resultate mit den neuen Zahlen.
=> Womit vergleiche ich die Resultate?
(NICHT: Wie vergleiche ich die Resultate?)
Ich repariere es mit einem Schraubenzieher.
=> Womit repariere ich es?
=> Wie repariere ich es?
Die Polizei warnt vor Taschendieben.
=> Wovor warnt die Polizei?
(NICHT: Wo / wohin warnt die Polizei?)
Er stellte den Wagen vor das Haus.
=> Wovor stellte er den Wagen?
=> Wohin stellte er den Wagen?
Advertising
 
Advertising
 
 
 
 
 
LEOs deutsche Grammatik