3.6.3.4.1 Relativsatz Ein Relativsatz ist ein eingeleiteter Nebensatz mit einem Relativpronomen oder einem Relativadverb als Einleitewort. ExamplesDer Dichter, der in Deutschland wohnte, war vor allem in Frankreich bekannt.Das Haus, das dort drüben steht, gehört meinem Onkel.Ich finde den Witz, über den ihr lacht, gar nicht lustig.Das ist alles, worum ich euch bitte.Sie lebt in Freiburg, wo sie auch studiert hat.Form Ein Relativsatz ist ein → eingeleiteter Nebensatz. Einleitewort ist ein → Relativpronomen oder ein Relativadverb (wo, wohin, woher u. a.). Vor dem Einleitewort kann eine Präposition (aber kein anderes Wort) stehen. ExamplesDas ist der Witz, der mir am besten gefällt.Ich kannte den Witz, den ihr erzählt habt.Ich finde den Witz, über den ihr lacht, gar nicht lustig.Bedeutung/Funktion Die Verbindung zwischen einem Hauptsatz und einem Relativsatz hat keine eigentliche Bedeutung. Relativsätze sind → Attributsätze, d. h. Nebensätze, die sich auf ein Nomen (oder seltener ein Pronomen) im Hauptsatz beziehen und dieses näher bestimmen. • Restriktive Relativsätze Restriktive Relativsätze sind für das Verständnis des Satzes wichtig. Sie bestimmen, welches Bezugswort genau gemeint ist. BeispielKennst du den Mann, der uns besucht hat? • Appositive Relativsätze Appositive Relativsätze (nicht restriktive Relativsätze) haben nur eine erläuternde, illustrative Funktion. Es ist auch ohne sie deutlich, welches Bezugswort genau gemeint ist. BeispielHerr Müller, der uns übrigens gestern noch besucht hat, hat heute geheiratet. • Ausnahme: Weiterführende Relativsätze Keine Attributsätze sind die → weiterführenden Relativsätze, die sich nicht auf ein einzelnes Wort, sondern auf den ganzen übergeordneten Satz beziehen. BeispielEr hat uns gestern besucht, was uns sehr erstaunte. Für weitere Besonderheiten siehe unter: → 3.6.3.4.1.1 Einleitewort Zur Stellung des Relativsatzes im Satzgefüge siehe unter: → 3.6.3.4.1.2 Stellung Für mehr zu "Weiterführende Relativsätze" siehe unter: → 3.6.3.6 Weiterführender Nebensatz