4.1.7.4.5 Komma bei Anreden, Ausrufen, Stellungnahmen → 4.1.7.4.5.a Komma bei Anreden → 4.1.7.4.5.b Komma bei Ausrufen → 4.1.7.4.5.c Komma bei Stellungnahmen4.1.7.4.5.a Komma bei Anreden Anreden werden durch Kommas abgetrennt (→ §79.1): ExamplesUnd hiermit, liebe Hilde, komme ich zum wesentlichen Punkt meines Briefes.Pass doch auf, Robert!Werte Gäste, dürfen wir Ihnen ein Glas Champagner anbieten?Dürfen wir Ihnen, werte Gäste, ein Glas Champagner anbieten?Dürfen wir Ihnen ein Glas Champagner anbieten, werte Gäste? Eine Anrede am Briefanfang kann ebenfalls durch ein Komma abgetrennt werden: exampleSehr geehrte Frau Merkel,wie wir Ihnen schon früher mitgeteilt haben ...Liebe Anna, gerne möchten wir dich dazu einladen ... Die Anrede kann auch durch ein Ausrufezeichen abgeschlossen werden. In der Schweiz kann die Anredezeile ohne Satzzeichen stehen. In beiden Fällen beginnt der Text des Briefes mit Großbuchstaben: ExamplesSehr geehrte Frau Merkel!Wie wir Ihnen schon früher mitgeteilt haben ...Hallo Anna!Gerne möchten wir dich dazu einladen ...Sehr geehrte Frau MerkelWie wir Ihnen schon früher mitgeteilt haben ...Hallo AnnaGerne möchten wir dich dazu einladen ...4.1.7.4.5.b Komma bei Ausrufen Ausrufe werden durch Kommas abgetrennt, wenn sie hervorgehoben werden (→ §79.2). ExamplesMit Hervorhebung:Ohne Hervorhebung:Oh, wer hätte das gedacht?Oh wer hätte das gedacht?Ach, geh mir aus den Augen!Ach geh mir aus den Augen!Der, ach, so liebe kleine Franz ...Der ach so liebe kleine Franz ...Au, das tut weh!He, was willst du?Was, du bist immer noch hier?4.1.7.4.5.c Komma bei Stellungnahmen Ausdrücke der Stellungnahme können durch Kommas abgetrennt werden, wenn sie nachdrücklich hervorgehoben werden sollen (→ §79.3). ExamplesMit Hervorhebung:Ohne Hervorhebung:Ich kann Ihnen, zum Glück, eine positive Antwort geben.Ich kann Ihnen zum Glück eine positive Antwort geben.Bitte, hört mir zu!Bitte hört mir zu!Hör mir, bitte, endlich einmal zu!Hör mir bitte endlich einmal zu!Du hast, wahrscheinlich, wieder einmal Recht.Du hast wahrscheinlich wieder einmal Recht.